Grenzgänger
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Krankenversicherung für Grenzgänger
Seit Inkrafttreten der Bilateralen Verträge sind grundsätzlich auch Personen mit einem Arbeitsplatz in der Schweiz und Wohnsitz in einem EU-Ausland krankenversicherungspflichtig in der Schweiz. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmebestimmungen: u. a. für Grenzgänger aus Deutschland, die sich auf Wunsch weiterhin in dem Land, in dem sich der Wohnort befindet, versichern können.
Altersvorsorge / Finanzielle Absicherung
Die Altersvorsorge im Schweizer Rentensystem ist auf 3 Säulen aufgebaut:
- 1. Säule: Alters- und Hinterlassenenversicherung
- 2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG/Pensionskasse)
- 3. Säule: Persönliche Vorsorge